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Freitag, 4. April 2008
Der Begriff Eigentum
eckehart, 01:54h
In diesem Artikel möchte ich versuchen dem Eigentumsbegriff ein bisschen auf die Spur zu kommen. Ich orientiere mich dabei mehr an der umgangsprachlichen Verwendung des Begriffes „Eigentum“, der nicht die mehr juristisch begründete Unterscheidung von „Eigentum“ und „Besitz“ beachtet, da das für diese Betrachtung ausreicht.
Jeder hat irgendwelches Eigentum und deshalb sollte es nicht schwer fallen darüber zu philosophieren. Fragen wir uns also: Wie begründe ich das Eigentum an meiner Uhr? Verschiedene Menschen werden verschiedene Antworten geben. Eine wird sein: Ich habe sie mir gekauft. Jemand anderes wird sagen: Ich habe sie geschenkt bekommen. Wenn man nach dem Eigentümer eines schönen Steines im Bücherregal frägt könnte die Antwort kommen: Er gehört mir, weil ich ihn gefunden habe. Wohl bemerkt: wir sind auf der Suche nach der Begründung für jede Art von Eigentum. Frägt man nun den Käufer der Uhr, ob gefunden oder geschenkt für Ihn als Begründung auch gelten kann, so wird er es verneinen. Ebenso verneint der Finder die Begründung „gekauft“. Wir sehen also, dass diese Kriterien zwar speziell Gültig sein können, nicht aber allgemein. Wir müssen uns also davon trennen. Auch die Begründung „geerbt“ ergibt nur eine partielle, nicht aber eine allgemeine Begründung. Wir müssen also in eine andere Richtung fragen. Fragen wir mal was für eine Beziehung der Eigentümer zu seiner Uhr oder seinem Auto hat? Er macht sich sorgen darum, er versorgt es, pflegt es oder auch nicht. Hier haben wir schon zwei Eigenschaften: Dem Eigentümer obliegt es Sorge zu tragen - dafür hat auch er den Nutzen. Das „oder auch nicht“ deutet darauf hin, dass er es selber entscheidet, ob er sorgt oder nicht. Der Eigentümer ist also souverän in Bezug auf die Verwendung seines Eigentums, er hat die Verfügung über sein Eigentum (solange er die Souveränität anderen Eigentums nicht gefährdet wird ihm niemand dies strittig machen) und er hat den Nutzen und die Sorge von und für sein Eigentum.
Weiter kennen wir, dass jeder Grundeigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Jeder Fahrzeugeigentümer hat einen Fahrzeugbrief. Dieses sind Rechtstitel, also offizielle Anerkennungen der Eigentümerschaft. Wir haben nun drei Eigenschaften beschrieben, die einen Eigentümer charakterisieren.
1. Der Eigentümer hat den Nutzen und trägt die Lasten. Der Nutzen-Aspekt beinhaltet einen Gebrauchsnutzen oder einen finanziellen Nutzen. Sind andere Menschen ohne Eigentümerstatus an dem Entstehen des Nutzens beteiligt, so werden deren Ansprüche vor denen der Eigentümer geltend gemacht. Der Nutzen des Eigentümers ist die Differenz zwischen Ertrag und Aufwand. Der Nutzen ist meist der Grund der Eigentümerschaft. Der Lasten-Aspekt beinhaltet den Einsatz von Arbeit oder Geld, ohne den der Nutzen-Aspekt nicht zu haben ist. Dieses ist die wirtschaftliche Ebene.
2. Eigentum muß von denjenigen Menschen anerkannt werden, die damit in Berührung kommen, sonst wird es kein Eigentum sein. Diese Anerkennung wird ausgesprochen in einem Rechtstitel oder zumindest in der Respektierung der Eigentümerschaft durch die umgebenden Menschen. Also für mein Taschentuch habe ich keinen Rechtstitel, aber meine Umgebung Respektiert meine Aussage: Das ist mein Taschentuch. Sollte jemand ein identisches besitzen und es dort vermuten wo meines ist und dort eben meines finden , so wird er erst meine Eigentümerschaft voll anerkennen, wenn er seines wirklich wieder gefunden hat. Sonst könnte es Streit zwischen uns geben oder wir sind über Streit erhaben und erklären z.B. über die Bedürftigkeit einen von uns beiden zum Eigentümer und haben somit einen neuen „Rechtstitel“ geschaffen, der nun gültig ist. Dieses ist die rechtliche Ebene.
3. Der Eigentümer ist souverän in der Verwendung und Benutzung seines Eigentums. Grenzen sind ihm nur gesetzt durch die Grenzen seiner eigenen Fähigkeiten oder da, wo er die Souveränität seiner Mitmenschen beeinträchtigt. Der Eigentümer ist verantwortlich, für das was mit dem Eigentum geschieht. Ihm obliegt es Konzepte und Ideen zu entwickeln oder entwickeln zu lassen für die Verwendung des Eigentums. Dem Eigentümer nutzen gute Konzepte, schlechte Konzepte fallen auf ihn zurück.
Jeder hat irgendwelches Eigentum und deshalb sollte es nicht schwer fallen darüber zu philosophieren. Fragen wir uns also: Wie begründe ich das Eigentum an meiner Uhr? Verschiedene Menschen werden verschiedene Antworten geben. Eine wird sein: Ich habe sie mir gekauft. Jemand anderes wird sagen: Ich habe sie geschenkt bekommen. Wenn man nach dem Eigentümer eines schönen Steines im Bücherregal frägt könnte die Antwort kommen: Er gehört mir, weil ich ihn gefunden habe. Wohl bemerkt: wir sind auf der Suche nach der Begründung für jede Art von Eigentum. Frägt man nun den Käufer der Uhr, ob gefunden oder geschenkt für Ihn als Begründung auch gelten kann, so wird er es verneinen. Ebenso verneint der Finder die Begründung „gekauft“. Wir sehen also, dass diese Kriterien zwar speziell Gültig sein können, nicht aber allgemein. Wir müssen uns also davon trennen. Auch die Begründung „geerbt“ ergibt nur eine partielle, nicht aber eine allgemeine Begründung. Wir müssen also in eine andere Richtung fragen. Fragen wir mal was für eine Beziehung der Eigentümer zu seiner Uhr oder seinem Auto hat? Er macht sich sorgen darum, er versorgt es, pflegt es oder auch nicht. Hier haben wir schon zwei Eigenschaften: Dem Eigentümer obliegt es Sorge zu tragen - dafür hat auch er den Nutzen. Das „oder auch nicht“ deutet darauf hin, dass er es selber entscheidet, ob er sorgt oder nicht. Der Eigentümer ist also souverän in Bezug auf die Verwendung seines Eigentums, er hat die Verfügung über sein Eigentum (solange er die Souveränität anderen Eigentums nicht gefährdet wird ihm niemand dies strittig machen) und er hat den Nutzen und die Sorge von und für sein Eigentum.
Weiter kennen wir, dass jeder Grundeigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Jeder Fahrzeugeigentümer hat einen Fahrzeugbrief. Dieses sind Rechtstitel, also offizielle Anerkennungen der Eigentümerschaft. Wir haben nun drei Eigenschaften beschrieben, die einen Eigentümer charakterisieren.
1. Der Eigentümer hat den Nutzen und trägt die Lasten. Der Nutzen-Aspekt beinhaltet einen Gebrauchsnutzen oder einen finanziellen Nutzen. Sind andere Menschen ohne Eigentümerstatus an dem Entstehen des Nutzens beteiligt, so werden deren Ansprüche vor denen der Eigentümer geltend gemacht. Der Nutzen des Eigentümers ist die Differenz zwischen Ertrag und Aufwand. Der Nutzen ist meist der Grund der Eigentümerschaft. Der Lasten-Aspekt beinhaltet den Einsatz von Arbeit oder Geld, ohne den der Nutzen-Aspekt nicht zu haben ist. Dieses ist die wirtschaftliche Ebene.
2. Eigentum muß von denjenigen Menschen anerkannt werden, die damit in Berührung kommen, sonst wird es kein Eigentum sein. Diese Anerkennung wird ausgesprochen in einem Rechtstitel oder zumindest in der Respektierung der Eigentümerschaft durch die umgebenden Menschen. Also für mein Taschentuch habe ich keinen Rechtstitel, aber meine Umgebung Respektiert meine Aussage: Das ist mein Taschentuch. Sollte jemand ein identisches besitzen und es dort vermuten wo meines ist und dort eben meines finden , so wird er erst meine Eigentümerschaft voll anerkennen, wenn er seines wirklich wieder gefunden hat. Sonst könnte es Streit zwischen uns geben oder wir sind über Streit erhaben und erklären z.B. über die Bedürftigkeit einen von uns beiden zum Eigentümer und haben somit einen neuen „Rechtstitel“ geschaffen, der nun gültig ist. Dieses ist die rechtliche Ebene.
3. Der Eigentümer ist souverän in der Verwendung und Benutzung seines Eigentums. Grenzen sind ihm nur gesetzt durch die Grenzen seiner eigenen Fähigkeiten oder da, wo er die Souveränität seiner Mitmenschen beeinträchtigt. Der Eigentümer ist verantwortlich, für das was mit dem Eigentum geschieht. Ihm obliegt es Konzepte und Ideen zu entwickeln oder entwickeln zu lassen für die Verwendung des Eigentums. Dem Eigentümer nutzen gute Konzepte, schlechte Konzepte fallen auf ihn zurück.
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