Mittwoch, 16. Januar 2008
Was ist „Eigenarbeit“ und „Fremdarbeit“
Eigenarbeit und Fremdarbeit sind wie die Begriffe Eigenkapital und Fremdkapital zu sehen. Eigenarbeit ist also eine Arbeit, deren Höhe der Bezahlung in Abhängigkeit vom Ertrag des Unternehmens ist, so wie bei der Verzinsung des Eigenkapitals. In guten Jahren gibt es mehr und in schlechten Jahren weniger. Mitarbeiter, die Eigenarbeit leisten, haben eine Stimme in dem höchsten Organ des Unternehmens, das üblicherweise Gesellschafterversammlung heisst. Nun kann man es auch Versammlung der Risikotragenden nennen. Fremdarbeit hingegen - ähnlich wie Fremdkapital - wird als Forderung in bekannter Höhe gestellt und bezahlt und hat keine Stimme in der Gesellschafterversammlung. Es ist die heute überwiegend übliche Art der Mitarbeit. Eigenarbeit ist bis jetzt nur zu finden, wo Firmeninhaber im Betrieb mitarbeiten. Sie kann aber auch bei anderen Mitarbeitern eingeführt werden. Ideen dazu versucht diese Website zu vermitteln. Ein Mitarbeiter, der in Eigenarbeit im Betrieb mitarbeitet ist deswegen aber noch nicht ein Unternehmer. Er ist weiterhin ein „Arbeitnehmer“ aber ein stück näher dem Unternehmer, er kann so viel mitbestimmen wie Mitarbeiter und Aktionäre zusammen. Man kann es als eine Kreuzung aus Aktionär und Mitarbeiter denken. Weder ein Mitarbeiter, der Aktien seines Unternehmens besitzt noch ein anderer Aktionär wurde durch den Aktienbesitz Unternehmer. Aber die Aktionäre wählen den Unternehmer - und der Eigenarbeit leistende Mitarbeiter natürlich auch.

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